Rainbow Choices - Einloft & Hansen Beratung, Betreuung, Musiktherapie
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Antragstellung Betreuung:

Der Antrag auf Betreuung wird mit dem Werkzeug des Bedarfermittlungsinstruments NRW (BEI_NRW-Antrag, ehemals individueller Hilfeplan-Antrag) zusammen mit einem Sozialhilfe-grundantrag beim Landschaftsverband Rheinland als zuständigem Kostenträger zur Bewilligung eingereicht. Je nach persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungs- empfängers ist eine Eigenbeteiligung an den Kosten der Betreuung erforderlich. Dies ist in der Regel der Fall, sobald man erheblich über dem Sozialhilfesatz liegt. Sobald vom Landschaftsverband die Zusage einer Kostenübernahme vorliegt, kann mit der Betreuung begonnen werden. Sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten sie gerne. Die Beratung hierüber erfolgt kostenlos. Selbstzahler:innen können ebenso ambulant betreut werden.

Weitere Info´s zum Bedarfsermittlungsinstrument NRW (BEI_NRW) und zur ambulanten Betreuung unter „Soziales“ auf der Website des Landschaftverbandes Rheinland Köln:

 

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/antraege_und_verfahren/hilfeplanverfahren_2/hilfeplan_1.jsp#section-638875

 

 

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